Ablauf & Kosten

Kosten der Behandlung

Privatpraxis, was bedeutet das?

Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis. Das bedeutet, dass ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen habe (also kein sog. Vertragsarzt bin). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen daher nicht die Kosten der Behandlung.


Einen Termin vereinbaren

unsere Praxis ist eine reine Terminpraxis. Termine können ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden. Dadurch gibt es keinerlei Wartezeiten in der Praxis.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin möglichst online.

Termine online

Behandlung als Privatpatient

Private Krankenkassen und die Beihilfe ersetzen die Kosten i.d.R. vollumfänglich entsprechend dem abgeschlossenen Tarif. Eine Überweisung durch den Hausarzt ist nicht notwendig.

Medizinische Wunschleistungen

Bei medizinisch nicht notwendigen Untersuchungen (Sportmedizinische Leistungsdiagnostik, Tauchtauglichkeit u.Ä.) müssen die Kosten in aller Regel selbst getragen werden. Es gibt bei vielen Krankenkassen jedoch einen Zuschuss zu solchen Leistungen.

Hier lohnt es sich, vor der Untersuchung mit der eigenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

Ich bin kein Privatpatient, kann ich mich trotzdem behandeln lassen?

Selbstverständlich können Sie sich auch bei uns behandeln lassen, wenn Sie nicht bei einer privaten Krankenkasse versichert sind.

Allerdings übernimmt in diesem Fall Ihre Krankenversicherung nicht die Kosten der Behandlung. Sie würden -wie ein Privatpatient- nach der Behandlung eine Rechnung bekommen, die sie selbst tragen müssten.

Die Abrechnung erfolgt -wie bei Privatversicherten- nach den gesetzlichen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wenn Sie eine Privatärztliche Behandlung wünschen, dann empfehlen wir Ihnen, zuvor einen Beratungstermin in der Praxis zu vereinbaren. Somit können wir im Vorwege eine realistische Kostenschätzung erstellen.

Rechnungsstellung

Nach erfolgter Behandlung erhalten alle Patienten eine Rechnung. Rechnungen werden ausschließlich auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt. Eine Bezahlung von Leistungen direkt in der Praxis ist nicht möglich.

Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

Der erste Termin dient in aller Regel einem ausführlichen Gespräch (Anamnese) und einer gemeinsamen Planung der nächsten Behandlungsschritte. Planen Sie hierfür bitte ausreichend Zeit ein.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, sofern vorhanden:

  • Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

  • Den aktuellen Medikationsplan (wenn nicht vorhanden, dann bringen Sie einfach Ihre aktuellen Medikamente mit)

  • Alle relevanten medizinischen Vorbefunde (z.B. Arztbriefe, Blutwerte, Bildgebung wie Röntgen, CT, MRT etc.)

Blutentnahmen werden i.d.R in einem gesonderten Termin gemacht (Mo-Fr 7.00-9.00 Uhr). Sie müssen also nicht nüchtern zum ersten Termin kommen.

Kontakt

Informationen zu unseren Leistungen und Kontaktdaten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

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